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Wer auf uns zählt, der für uns zahlt

Wer auf uns zählt, der für uns zahlt


Die hoch interessante Frage der Finanzierung des Verfassungsblogs

Wie finanziert sich eigentlich der Verfassungsblog? Zu denen, die sich für diese Frage interessieren, gehört neuerdings auch ganz offiziell und aktenkundig die AfD. Vor einigen Wochen hat Beatrix von Storch im Bundestag eine parlamentarische Anfrage gestellt (Nr. 23): Was denn „die Web site https://verfassungsblog.de“ so alles für Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalte, wollte die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen.

Die Antwort hätte sie im Haushalt auch selber nachschlagen können. Das ist ja alles öffentlich und clear. Aber bloße Wissbegier dürfte kaum ihr primäres Motiv gewesen sein. Das ist ein Sign.

Wir sind im Visier der autoritären Populisten. Natürlich sind wir das, wie viele andere Organisationen auch, und niemanden, der unsere Arbeit verfolgt, wird das überraschen. Wir arbeiten seit Jahren mit aller Kraft daran, die Strategien der autoritären Populisten rechtswissenschaftlich auszuleuchten, Verwundbarkeiten von Demokratie und Rechtsstaat zu identifizieren und effektive Gegenstrategien zu entwickeln. Wenn der deutsche Arm des autoritären Populismus jetzt explizit und spezifisch den Verfassungsblog zum Goal seiner Neutralisierungsbestrebungen macht, dann versetzt uns das nicht in Angst und Schrecken, sondern ist für uns eher eine Bestätigung. Das ist es, worauf wir uns vorzubereiten haben.

Ins Visier nehmen die autoritären Populisten den Verfassungsblog nicht nur dafür, was er macht, sondern auch dafür, was er ist: ein offener, dem ernsthaften und planmäßigen Streben nach Wahrheit verpflichteter Diskursraum. Auf dem Verfassungsblog teilen Leute, die etwas wissen über das Recht und den Staat und die Verfassung, dieses Wissen miteinander und mit der Öffentlichkeit. Wir halten einen Raum offen, in dem man sich frei und vernünftig über Politik und ihre normativen Grundlagen austauschen und informieren kann. Diesen Raum würden die autoritären Populisten am liebsten schließen, so schnell, effektiv und geräuschlos wie möglich. Sie wissen, warum. Und wir wissen es auch.

Unsere Arbeit wirkt: Im Saarland gibt es sehr konkrete Pläne, aus den Erkenntnissen unseres Thüringen-Projekts Konsequenzen zu ziehen und das Landesverfassungsgericht besser gegen strategische Blockaden und andere autoritär-populistische Attacken zu wappnen. Wenn das so kommt, dann wird das nach der Grundgesetzänderung 2024 zum Bundesverfassungsgericht die nächste Verfassungsänderung sein, die das Wissen, das wir generiert und veröffentlicht haben, bewirkt hat.

2025 setzen wir das Justiz-Projekt um. Wir haben Szenarien entwickelt, wie die Blockade und Kaperung der unabhängigen Justiz in den 16 Bundesländern aussehen könnte. Die Ergebnisse werden wir Anfang Dezember veröffentlichen.

2026 wollen wir uns den Wissensinstitutionen zuwenden: den Medien und der Wissenschaft. Wie gesagt: Wir stehen im Visier der autoritären Populisten. Die wollen uns das Licht ausmachen. Wir wollen wissen, wie sie das anstellen würden. Wir wollen das wissen, damit wir, und alle anderen auch, uns vorbereiten können auf das, was auf uns zukommt.

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The ICJ’s Advisory Opinion on Local weather ChangeEdited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann, and Antoine De SpiegeleirVerfassungsbooks, Forthcoming 2025

The Worldwide Courtroom of Justice’s Advisory Opinion on the obligations of States in relation to local weather change marks probably the most consequential growth in worldwide local weather regulation because the adoption of the Paris Settlement. Bringing collectively main voices in worldwide and local weather regulation, this quantity examines how the Opinion could reshape the long run structure of worldwide local weather governance.

+++++++++++++++++++++++++++

Die Frage ist vollkommen berechtigt: Wie finanzieren wir das alles? Mehr als die Hälfte unserer Einnahmen (der Relaxation sind Projektfinanzierungen u.a.) besteht aus Spenden. Alle möglichen Personen und Organisationen unterstützen uns mit kleinen und großen Summen, weil sie das, was wir machen, wichtig finden. Das ist absolut essenziell. Ohne diese Unterstützung könnten wir unsere Arbeit nicht machen.

Darf ich davon ausgehen, dass auch Sie das, was wir machen, wichtig finden? Wenn ja, dann vielen Dank! Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Beitrag zu leisten: Sie können uns entweder fortlaufend unterstützen und Teil unserer Förder-Neighborhood werden. Mit welcher Summe im Monat? Das entscheiden Sie selbst. Als Mindestmaßstab würde ich den Betrag empfehlen, den Sie für ein Abo ausgeben würden, wenn wir für den Zugang zum Verfassungsblog Geld verlangen würden. (Was wir nicht tun, weil wir, wie Sie wissen, Diamond Open Entry sind.)

Die andere Möglichkeit wäre eine One-off-Spende in angemessener Höhe. Auch das hilft uns ganz entscheidend, 2026 übers Jahr zu kommen. Bitte seien Sie nicht knauserig! Dies sind harte Zeiten, ich weiß. Um so wichtiger ist es, dass wir zusammenhalten und uns nicht kaputtmachen lassen. Wie schon Isaac Newton wusste: What goes up should come down. Dass sich die Welt auf Furcht erregende Weise verändert, können wir nicht verhindern. Dass die Furcht uns überwältigt und vernichtet, das schon.

*

Editor’s Choose

von MAXIM BÖNNEMANN

A picture of Ben Markovits's "The Rest of Our Lives" lying on a small table. Next to the book, there is a small bottle of red wine.Ich habe den gestrigen Abend im ICE von Berlin nach Köln verbracht. Irgendwann ertönte die vertraute Durchsage, dass sich die Ankunft des Zuges auf unbestimmte Zeit verzögere. Mein Sitznachbar schimpfte, ich freute mich. Denn auf dem Weg zum Zug habe ich Ben Markovits’ „The Remainder of Our Lives“ gekauft. Besonders viel passiert in dem Buch nicht: Tom, ein Jurist in seinen Fünfzigern, fährt durch die USA, denkt darüber nach, ob er sich von seiner Frau trennen soll, trifft alte Freunde und spielt mit Fremden Basketball. Auch Toms Innenleben ist nicht gerade von emotionalen Ausreißern gekennzeichnet. Und dennoch konnte ich das Buch nicht weglegen. Mit großer Ruhe und sprachlicher Eleganz fängt es den Second ein, in dem das Leben auf einen Umbruch zusteuert – und erzeugt gerade in seiner Nüchternheit eine Wärme, die mich noch bis in den späten Abend begleitet hat.

*

Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von JANA TRAPP

Noch ehe die Blätter ganz gefallen sind, hat Karlsruhe sie wieder aufgewirbelt: Die Egenberger–Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist da, doch das große europarechtliche Herbstgewitter ist ausgeblieben. Statt die alten Konflikte mit Luxemburg erneut anzuheizen, zeigt sich der Zweite Senat friedfertig. Doch wer genau hinschaut, entdeckt zwischen den Harmonietönen eine Menge Dissonanz.

Eine Grundrechtsversöhnung additionally? Vielleicht. Eine Dogmatik mit Rückwärtsgang? Durchaus. HEIKO SAUER (DE) sieht eine „Neuausrichtung“ der europaverfassungsrechtlichen Rechtsprechung, LINDA KREWERTH (DE) meint, das BVerfG habe einen Weg gefunden, seine Rechtsprechung in die Vorgaben des EuGH einzupassen und dabei dennoch in weiten Teilen seiner Linie treu zu bleiben. MATTIAS WENDEL und SARAH GEIGER (DE) loben die feine Steadiness des Senats, nur um am Ende eine „unerwartete Überraschung“ zu entdecken. Und ANDRÉ REINELT (DE) bringt es auf die Formel: zwei Schritte vor, zwei zurück.

Während Karlsruhe an der europäischen Rechtsverflechtung feilt, geht es in Erfurt um handfeste Gleichheit. Im Daimler-Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass beim Equal-Pay-Vergleich allein das Gehalt des realen Kollegen zählt – nicht die Durchschnittswerte. ANNA LEONI GROTECLAES und PHILIPP ROLLER (DE) sehen darin einen echten Hebel für Entgeltgerechtigkeit und eine neue Rechenschaftspflicht für Arbeitgeber.

Über den großen Teich zieht weiterhin stürmisches Klima für Gleichheitsrechte auf, meldet RYAN THORESON (EN): Der US Supreme Courtroom steht kurz davor, landesweite Verbote sogenannter „Conversion Remedy“ zu kippen – therapeutische Verfahren, mit denen versucht wird, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von LGBT-Personen zu ändern. Die aktuelle Rechtsprechung zur Redefreiheit legt nahe, dass diese gesetzlichen Verbote bald aufgehoben werden könnten.

Ein ganz anderes Verfahren – im wahrsten Sinne – beschäftigt hingegen SEVERIN FUCHS (DE). Die Idee, per Los über den Wehrdienst zu entscheiden, sieht er verfassungspolitisch als so charmant wie gefährlich: Demokratisch egalisierend, rechtlich aber fehlgeleitet. Losglück ist kein Grundrecht.

Technologische Steuerung ist in der EU ein Gebot der Stunde, aber auch ein dichtes regulatorisches Geflecht. DAPHNE KELLER (EN) untersucht die Transparenzregeln des Digital Companies Act und fragt, wie und welche Forschende davon Gebrauch machen können.

SILVIE ROHR (EN) wiederum hält wenig von weiteren EU-Formularen. Sie plädiert für ein „twenty eighth Regime“: Ein „Sandbox-Modell“, das Harmonisierung im Rechtsrahmen für Unternehmen spielerisch testet und europäische Rechtsentwicklung wieder experimentierfreudig machen könnte.

Und während Brüssel noch experimentiert, steht Luxemburg kurz vor einem lange erwarteten Urteil: Am 11. November urteilt der EuGH über die Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen. MARTIN HÖPNER (DE) erklärt, was auf dem Spiel steht.

HANNA EKLUND (EN) blickt nach Dänemark, wo der EuGH klären muss, ob das sogenannte „Ghetto-Gesetz“ gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Wenn Wohnviertel mit „nichtwestlichen“ Bewohner*innen besonderen Auflagen unterworfen werden, stellt sich die Frage, ob europäische Unionsbürgerschaft zur ethnisch gestaffelten Mitgliedschaft verkommt.

In Australien wiederum verengt sich der Raum des Denkbaren ausgerechnet dort, wo Demokratie gelernt werden sollte: in den Schulen. QIFAN ZHANG (EN) zeigt am Beispiel des Social-Media-Verbots, wie Regierungen zunehmend bestimmen, was junge Menschen lesen, debattieren oder überhaupt wissen dürfen – ein globaler Pattern, der demokratische Bildung im Namen des Jugendschutzes gefährdet.

Unterdessen hat der Oberste Gerichtshof der Niederlande das Exportverbot für F-35-Teile nach Israel aufgehoben. Während JOOP VOETELINK und MARTEN ZWANENBURG (EN) das Urteil als „judicial compromise“ bezeichnen, ist es dennoch unwahrscheinlich, dass die Exporte so schnell wieder aufgenommen werden.

Die Schweiz wiederum demonstriert das Gegenteil: Hier setzt das Bundesverwaltungsgericht der Machtfülle der Exekutive spürbar Grenzen. JOHANN-JAKOB CHERVET (DE) findet, dass Notrecht auch in Krisen kein Freifahrtschein für Verfassungsbruch sein darf.

Weiter südlich rutscht Peru in die offene Verfassungskrise. RODRIGO MARUY (EN) beschreibt, wie das Land in der Gewaltspirale zwischen Kongress und Polizei die Demokratie verspielt.

Auch in Italien wird gespielt, beobachtet MATTEO PAOLANTI (EN) – und nennt das neue KI-Gesetz einen „constitutional gamble“: nationale Eigenwilligkeit mit europäischem Risikoaufschlag.

So spannt sich der Bogen dieser Woche von den Grundrechtsknobeleien in Karlsruhe bis zum sozialpolitischen Lackmustest in Luxemburg. Europa bleibt in Bewegung – und das Grundgesetz schaut wachsam zu. Damit genug juristischer Herbstdunst für diese Woche: Genießen Sie die frische Luft!

*

Das warfare’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Crew

 

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