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Ein Brief aus Minneapolis

Ein Brief aus Minneapolis


Ich schreibe aus Minneapolis, einer Stadt, in der die verfassungsrechtliche Debatte und die verfasste Realität immer stärker auseinanderklaffen. Das ist keine Metapher. Während ich diese Zeilen überarbeite, steht neben mir eine Tasche voller Babykleidung – für eine Familie, die sich mittlerweile nicht mehr auf die Straße traut.

Die Einsätze der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE haben sich in den vergangenen Wochen immer weiter intensiviert. Sie haben Wohnviertel, Arbeitsorte und das öffentliche Leben erschüttert und gipfelten darin, dass Bundesbeamte Renée Macklin Good und Alex Pretti erschossen. Was sich hier abzeichnet, ist keine bloß lokale Notlage. Es ist eine verfassungsrechtliche Konstellation, die sichtbar macht, wo sich Macht verdichtet, wie sich Sicherheit neu formiert – und wer dafür den Preis zahlt.

Anfang letzten Jahres, nach Donald Trumps zweiter Amtseinführung, debattierten Verfassungsrechtler*innen noch darüber, ob die Vereinigten Staaten eine „Verfassungskrise“ oder gar einen „Zusammenbruch“ erleben. Dabei lokalisierten sie die Ursache meist in institutionellen Reibungspunkten, vor allem einer übergriffigen Exekutive (Artwork. II), die sich an gerichtlich gesetzten Grenzen (Artwork. III) stößt. Von hier aus betrachtet wirkt diese Diskussion inzwischen seltsam entrückt. Viele erwarteten dramatische Brüche statt stiller Anpassung, offenen Widerstand statt schleichender Gewöhnung. Sie hielten verfassungsrechtliche Argumente für den Krisenbeweis.

Vielen Beobachtern erscheint das, was sich derzeit in Minneapolis abspielt, als deutliche Zäsur. Doch für jene, die die verfassungsrechtliche „Normalität“ seit jeher eher als Ort der Vulnerabilität denn des Schutzes erlebt haben, ist der Begriff der „Krise“ schon lange verfehlt. Was die „Operation Metro Surge“ nun vielen zum ersten Mal bewusst macht, ist für andere seit Langem schmerzhafter Alltag. Die flexiblen Verfassungsregeln und die rassistischen Logiken bei Einwanderungskontrollen, die nicht-weiße Bevölkerungsgruppen routinemäßig unter Generalverdacht stellen und Grundrechte als verhandelbar behandeln, sind nichts Neues. Neu ist nur ihre unerbittliche Sichtbarkeit: Die Maßnahmen rücken von der Peripherie ins Zentrum und kosteten zwei weißen US-Bürgern innerhalb weniger Wochen das Leben.

Ob wir es mit einer Verfassungskrise zu tun haben, ist daher die falsche, oder zumindest eine unvollständige Frage. Entscheidend ist, dass die nun sichtbaren Schäden keine rätselhaften Ausreißer darstellen, sondern naheliegende Folgen sowohl krisenhafter als auch vermeintlich stabiler verfassungsrechtlicher Ordnungen sind. Wer sich auf die Suche nach dem exakten Kippmoment fixiert, übersieht, dass verfassungsmäßige Herrschaft fortbestehen und funktionieren kann – selbst dann, wenn ihre Entscheidungen für die Betroffenen kaum noch vom Zusammenbruch zu unterscheiden sind.

Die vergangenen zwei Monate in Minneapolis machen diese Dynamik greifbar. Mit den zunehmenden Eingriffen von ICE haben bundesstaatliche und lokale Behörden Widerspruch erhoben, Gerichte wurden angerufen, die Zivilgesellschaft mobilisierte gegen Gewalt und Straflosigkeit. Von innen betrachtet sind das keine getrennten Sphären, sondern ein einziger alltäglicher Zustand – ein Zustand, in dem verfassungsrechtlicher Schutz weder formell aufgehoben noch tatsächlich gesichert ist.

Das hat bekannte verfassungsrechtliche Argumentationsmuster aktiviert. Der Bundesstaat Minnesota und die Städte Minneapolis und St. Paul machen geltend, dass die Maßnahmen bundesstaatliche Kompetenzen überschreiten und sie einen Eingriff in die lokale Selbstverwaltung darstellen würden. Das wirft grundsätzliche Fragen des Föderalismus auf, des „commandeering“ und der Zustimmung im Lichte des Tenth Modification. Von Minneapolis aus zeigt sich die eigentliche Verfassungskrise aber nicht vertikal, sondern dogmatisch: Ihr Schauplatz ist das Fourth Modification.

Dieses regelt die alltäglichsten und zugleich gewaltsamsten Begegnungen zwischen dem Staat und seiner Bevölkerung: die Begegnungen mit Polizei und Sicherheitsbehörden. Das Prinzip ist bekannt: Kontrollen bedürfen eines konkreten, individuellen Verdachts, Festnahmen eines hinreichenden Tatverdachts und das Betreten einer Wohnung erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss. Genau hier hat sich jedoch die verfassungsrechtliche Kontinuität in eine Ermächtigung zur flächendeckenden Verfolgung verwandelt.

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Einen Wendepunkt markiert die jüngste Entscheidung des Supreme Courts in Noem v. Vasquez Perdomo. Formell erließ das Gericht lediglich einen Eilbeschluss. Materiell aber interpretierte Justice Kavanaugh in seiner zustimmenden Stellungnahme „Angemessenheit“ im Sinne des Fourth Modification auf eine Weise neu, die inzwischen faktisch Anwendung findet. Danach dürfen äußere Merkmale – ethnische Zuschreibung, Sprache, Akzent, Aufenthaltsort, Berufsart – als legitime Gründe dienen, um fernab jeder (Verdachts-)Grenze Einwanderungskontrollen durchzuführen.

Das ist keine bloße Auslegungshilfe, sondern ein verfassungsrechtlicher Mechanismus. Jahrzehntelang hielt der Supreme Courtroom an einem fragilen Kompromiss fest: Er gewährte der Polizei erhebliche Ermessensspielräume, bestand aber darauf, dass Hautfarbe allein nie Grundlage für eine Kontrolle sein dürfe – auch wenn sich dies freilich oft durch Vorwände umgehen ließ. Kavanaugh nahm hierfür auf Brignoni‑Ponce Bezug. So problematisch dieser Präzedenzfall conflict, verknüpfte er die Verwendung ethnischer Merkmale als Verdachtsgrund strikt mit der räumlichen Nähe zur Grenze.

Vasquez Perdomo löst sich von dieser Einschränkung. Wo frühere Rechtsprechung versuchte, Racial Profiling von der Prüfung „objektiver Angemessenheit“ auszuklammern, erklärt die neue Lesart sie zum legitimen Bestandteil – ja zum Ausdruck „gesunden Menschenverstands“. Individuelles Verhalten tritt in den Hintergrund. An seine Stelle tritt das Raster: ein System breit angelegter, programmatischer Kontrollen, die sich nur noch auf Hautfarbe und Sprachklang stützen.

Die Dogmatik liefert das Instrumentarium, die Vollstreckung setzt es in Gang. Ohne Einsatzkräfte bleibt Rechtsprechung wirkungslos; ohne dogmatische Absicherung wird die Durchsetzung rechtfertigungsbedürftig. Vasquez Perdomo ist deshalb bedeutsam, weil es staatliche Gewalt administrierbar macht – als Teil der „normalen“, alltäglichen Rechtsordnung, nicht als Ausnahmezustand.

Auf den Straßen ist dieser Wandel spürbar. Generalverdacht führt zu Erosion – von Meinungsfreiheit, fairem Verfahren, anwaltlichem Beistand –, und Gewalt lässt sich zunehmend als „angemessen“ oder gar als „notwendig“ darstellen. Die Erschießungen von Good und Pretti waren verfassungsrechtlich nicht geboten. Aber sie wurden durch diese neue Verfassungsordnung ermöglicht, legitimiert, verteidigt – und absorbiert: eine Ordnung, die lieber über ihre Grenzen debattiert, als sie durchzusetzen.

In Minneapolis erleben die Menschen diese Entwicklung nicht als dogmatische Abstraktion, sondern als ständige Anspannung: Wer wird heute angehalten? Wer befragt? Wer muss seine bloße Anwesenheit rechtfertigen? Ich schreibe das nicht nur als Rechtswissenschaftler, sondern auch als US-Bürger, der in Mexiko geboren ist – in Bezug auf meinen formalen Standing bin ich sicher, in diesen Zeiten aber dennoch verdächtig. Und ich sehe, wie der verfassungsrechtliche Wandel in den Boden unseres Alltags sickert, lange bevor er vor Gericht verhandelt werden kann.

Die klassischen Rechtsmittel halten mit diesen Entwicklungen kaum Schritt. Beweisverwertungsverbote greifen erst im Nachhinein und erfassen nur einen Bruchteil der Zwischenfälle. Der Weg über die Zivilgerichte ist langwierig und oft wegen Immunität versperrt. Die Kluft zwischen verfassungsrechtlichem Versprechen und gelebter Praxis ist zu einem Abgrund geworden – und dieser Abgrund wird inzwischen selbst für Institutionen sichtbar, die sonst auf prozedurale Zurückhaltung bedacht sind. In dieser Woche veröffentlichten Wissenschaftler*innen meiner Universität (ausdrücklich in persönlicher Funktion) einen offenen Temporary, der die Aktivitäten von ICE und CBP als wiederholte Verletzungen grundlegender Verfassungsgarantien bezeichnet. Seine Bedeutung ist weniger juristisch als symbolisch: Schweigen ist nicht länger vertretbar, und gewohnte Formen akademischer Vorsicht reichen in diesen Zeiten nicht mehr aus.

Widerspruch ist damit nicht verschwunden, sondern hat sich zeitlich verschoben. Gerichte und Institutionen äußern sich – naturgemäß – erst im Nachhinein: in Urteilen, einstweiligen Anordnungen und Berufungsverfahren. Die Menschen in Minneapolis wissen: Bis Einigkeit darüber herrscht, ob eine „Krise“ vorliegt, sind unumkehrbare Schäden längst eingetreten. Deshalb handeln sie jetzt: Sie dokumentieren Übergriffe, kümmern sich umeinander, widersetzen sich der Isolation. Ein verfassungsrechtlicher Erfolg ist kein Gewinn, wenn dabei Menschen verschwunden sind, Nachbarschaften zerstört wurden und die Angst das Alltagsleben längst verändert hat.

Bemerkenswert ist hier vor allem der Zeitpunkt: Menschen kommen der Vollstreckung zuvor – und zwar dort, wo die klassischen „checks and balances“ ihre Rolle längst aufgegeben haben. In diesem Geiste schreibe ich auch diesen Temporary: nicht um den Zusammenbruch zu verkünden, sondern um darauf hinzuweisen, dass es für seine Diskussion zu spät ist. Die Gewalt der Bundesebene richtet sich zunehmend gegen die ohnehin Verwundbaren und dringt immer weiter ins Innere vor. Ob das Recht wieder festen Boden findet, hängt davon ab, ob Jurist*innen bereit sind, diese Dynamiken klar zu erkennen und die sich formierende verfassungsrechtliche Ordnung anzufechten, statt sich mit ihr zu arrangieren.

In Minneapolis warten wir nicht auf die Konsequenzen, um uns ihrer Prämisse zu widersetzen.

*

Editor’s Decide

von EVA MARIA BREDLERMit “A Discipline Information to Getting Misplaced” zog ich 2023 nach England, und verlor mich dort auf die beste Weise – jene, bei der ich mich wiederfand. Seitdem ist mir Rebecca Solnit eine treue Begleiterin und Blau meine Lieblingsfarbe. Ihr Schreiben ist stets voller Hoffnung, egal, wie düster die Welt da draußen gerade scheint. Umso schöner, dass sie seit einem Jahr den wöchentlichen Publication “Meditations in an Emergency” versendet – genau so fühlen sich ihre Texte an.

Mit ihrem klaren politischen Kompass, ihrem Umweltaktivismus, einem Schatz literarischer Verweise und dem unerschütterlichen Glauben an die Macht der Menschen und der Menschlichkeit, empfehle ich den Publication allen, die am gegenwärtigen politischen Klima verzweifeln (additionally: allen).

Letzte Woche zitierte sie etwa W.H. Audens Rezension von J.R.R. Tolkiens letztem Herr der Ringe-Buch:

„Evil, that’s, has each benefit however one – it’s inferior in creativeness.“

Mit Blick auf die US-Regierung schreibt sie dann:

„[T]hey don’t perceive the powers of civil society and the ability of nonviolent resistance and noncooperation. […] Like Sauron they undergo from failure of creativeness. The factor they can’t think about is us.“

Danke, liebe Rebecca Solnit, dass Sie Ihre Vorstellungskraft mit uns teilen.

*

Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Wie EMMANUEL MAULEÓN in seinem Temporary aus Minneapolis so bewegend beschrieben hat, warten die Menschen in Minneapolis – und anderswo – nicht länger darauf, dass ihnen staatliche Institutionen zur Hilfe springen. Sie kommen ihnen zuvor, aus Fürsorge und Solidarität.

Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass sich der Staat in den USA wie auch anderswo zunehmend außerhalb der Formen des Rechts bewegt. So verzichtete etwa die Trump-Administration auf die üblichen juristischen Rechtfertigungen, als sie Maduro entführte. Orwell sagte einmal, dass selbst Heuchelei einen moralischen Code brauche. SOPHIE DUROY und LUCA TRENTA (EN) erklären, warum ohne einen solchen Code die Bindungskraft des Völkerrechts schwindet.

Dass auch die EU mit Rechtsstaatskrisen zu kämpfen hat, haben Sie bei uns schon häufig gelesen. Weniger oft ging es dabei um die sogenannten Rechtsstaatsberichte der Kommission. Während die EU sowohl mit externer geopolitischer als auch mit innerer verfassungsrechtlicher Instabilität zu kämpfen hat, sind die Berichte zur Rule of Regulation immer wichtiger geworden und immerhin mehr als zwei Drittel der Empfehlungen wurden umgesetzt. Dass es mit den Krisen der Rule of Regulation damit noch nicht vorbei ist, deutet für GULAY ICOZ (EN) auf ein tieferes Downside hin. Die Berichte wirken nur, soweit es der nationale politische Wille zulässt.

Eine der drängendsten externen Herausforderungen der EU sind Russlands geopolitische Bedrohung und der Krieg gegen die Ukraine. ANDREW DUFF (EN) meint, dass die Ukraine nicht auf den langsamen EU-Beitrittsprozess warten kann. Stattdessen plädiert er dafür, die Mitgliedschaft aus Sicherheitsgründen zu beschleunigen – und die Kopenhagener Kriterien, die Erweiterungsregeln und die Entscheidungsprozesse der EU neu zu denken.

Geopolitik hängt von Geoökonomie ab, die wiederum von natürlichen Ressourcen abhängt. Obwohl sowohl sich sowohl die Wissenschaft als auch das Recht gegen die Förderung fossiler Brennstoffe aussprechen, genehmigen Staaten weiterhin neue Projekte. ELIZABETH DONGER (EN) erblickt hierin einen Verstoß gegen klima- und menschenrechtliche Verpflichtungen.

Auch der zunehmende Einsatz von KI kann in Konflikt mit Klima- und Menschenrechtsverpflichtungen geraten. Dennoch verwässert die Europäische Kommission mit dem Digital-Omnibus die KI-Regulierung und den Datenschutz, um nicht den Anschluss an die KI-Entwicklung zu verlieren. FELIX BIEKER und KATHERINE NOLAN (EN) warnen, dass diese KI-“FOMO” die Grundrechte aufs Spiel setzen könnte.

Das macht die Frage nach den Kompetenzen der EU umso relevanter. Anhand dieser Frage untersucht INÊS QUADROS (EN) das EuGH–Urteil zum Mindestlohn kritisch und argumentiert, dass es die verbleibenden nationalen Zuständigkeiten in Fragen der „Bezahlung“ außer Acht lässt.

In Zuständigkeitsfragen grüßt täglich die Egenberger-Saga. Diese Woche argumentieren CHRISTIAN WALTER und KATHRIN TREMML (DE), dass sich das BVerfG zwar konzilianter gegenüber dem EuGH verhalten habe. Da aber zentrale Fragen zum EU-Grundrechtsschutz offen blieben, müsse das Bundesarbeitsgericht den Fall erneut dem EuGH vorlegen.

Verfassungsrechtliche Kompetenzfragen stellen sich in Thailand noch weitaus folgenreicher. Dort werden die Wähler*innen bald entscheiden, ob ihr Land eine neue Verfassung bekommen soll – ohne je einen Entwurf zu Gesicht bekommen zu haben. Im falschen Versprechen von Beteiligung erkennt LASSE SCHULDT (EN) ein vertrautes Muster des „anti-popular constitutionalism“, bei dem formale Demokratie eine dauerhafte Kontrolle von oben verschleiert.

Formale Demokratie und staatliche Kontrolle geraten bei Demonstrationen besonders sichtbar in Konflikt. In Deutschland gilt seit Brokdorf die Versammlungsfreiheit als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. TRISTAN WIẞGOTT (DE) sorgt sich, dass dieses Paradigma nun an seine Grenzen stößt, und zeigt, dass gerade die Prinzipien, die Brokdorf einst stark machten, heute versagen.

Währenddessen haben die Gerichte in Ägypten in den Wahlen 2025/26 eine besorgniserregende Praxis entwickelt: Kandidaten werden lebenslang ausgeschlossen, wenn sie zuvor beim Militärdienst ausgemustert worden sind – oft aus politischen Gründen, die in der Familie der Kandidaten liegen. AHMED ELBASYOUNY (EN) zeigt, wie juristische Verfahren so zum Loyalitätstest werden.

Auch Hessen streitet über seine Wahlpraxis. Kurz vor den Kommunalwahlen erklärte der Hessische Staatsgerichtshof eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig: Das d’Hondt-Verfahren dürfe für die Sitzzuteilung nicht zum Einsatz kommen. Auf den ersten Blick ein Sieg für kleine Parteien – nun droht ihnen aber die Sperrklausel, warnt MATTHIAS FRIEHE (DE).

Das Klein-Klein von Kommunalwahlen und deutscher Protestkultur magazine neben den Gewalttaten von ICE weniger wichtig erscheinen. Doch beides lässt sich auch als „verfassungsrechtliches Association“ lesen, wie MAULEÓN es nennt, das die komplexe Beziehung zwischen Macht und Volk ordnet – und damit ebenso das Potenzial für deren demokratische Neuordnung in sich birgt.

*

Das conflict’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Workforce

 

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Tags: ausEinMinneapolis
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